E-Rechnung Pflicht für Kleinunternehmer: was wirklich gilt
Stand: 3. September 2026
Kurze Antwort vorweg: als Kleinunternehmer nach §19 UStG musst du keine E-Rechnungen ausstellen, das regelt §34a UStDV ausdrücklich. Empfangen musst du sie trotzdem, seit dem 1. Januar 2025, ohne Ausnahme. Zwei getrennte Pflichten, und die Verwechslung der beiden ist der Grund, warum diese Frage so oft falsch beantwortet wird.
Warum Kleinunternehmer von der Ausstellungspflicht ausgenommen sind
Die allgemeine E-Rechnungspflicht in §14 Absatz 2 Satz 2 UStG betrifft steuerpflichtige Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Kleinunternehmer nach §19 Absatz 1 UStG verkaufen aber umsatzsteuerfrei, sie weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer. Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 in §34a UStDV klargestellt, dass eine Rechnung über solche Umsätze immer als sonstige Rechnung im Sinne von §14 Absatz 1 Satz 4 UStG übermittelt werden kann, abweichend von der sonst geltenden E-Rechnungspflicht. Auf Deutsch: du darfst weiter PDF oder Papier verschicken, eine strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 ist für deine eigenen Ausgangsrechnungen nicht vorgeschrieben.
Das ist keine Lücke, sondern eine bewusste Ausnahme, festgeschrieben in einer eigenen Vorschrift. Sie gilt unabhängig davon, ob deine Kunden Unternehmen oder Privatpersonen sind, und unabhängig von der Höhe des einzelnen Rechnungsbetrags.
Was auf deiner Rechnung trotzdem stehen muss
Die Befreiung von der E-Rechnungspflicht befreit dich nicht von ordentlicher Rechnungsstellung. §34a UStDV listet die Pflichtangaben für eine Kleinunternehmer-Rechnung auf: vollständiger Name und Anschrift beider Seiten, deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Entgelt, und ein ausdrücklicher Hinweis, dass für den Umsatz die Steuerbefreiung nach §19 UStG gilt. Fehlt dieser Hinweis, ist die Rechnung unvollständig, egal in welchem Format sie verschickt wird.
Wann die Ausnahme endet
Die Kleinunternehmerregelung selbst hat seit dem 1. Januar 2025 höhere Grenzen: 25.000 Euro Vorjahresumsatz statt vorher 22.000 Euro, und 100.000 Euro laufender Jahresumsatz statt vorher 50.000 Euro, angehoben durch das Jahressteuergesetz 2024. Neu ist außerdem, wie das Überschreiten wirkt: übersteigt dein Umsatz die 100.000-Euro-Grenze unterjährig, verlierst du den Kleinunternehmerstatus sofort für die darüberliegenden Umsätze, nicht erst zum nächsten Jahreswechsel wie unter der alten Regelung.
Sobald du regulär umsatzsteuerpflichtig wirst, entfällt mit dem Kleinunternehmerstatus auch die Ausstellungsausnahme aus §34a UStDV. Ab dann giltst du wie jedes andere Unternehmen und läufst in dieselben Fristen wie alle anderen: bis Ende 2026 darf noch jeder Aussteller mit Zustimmung des Empfängers eine sonstige Rechnung verschicken, bis Ende 2027 gilt das zusätzlich für Aussteller mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro, und ab dem 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnungspflicht ohne Umsatzgrenze. Details zu diesen Fristen stehen im Guide E-Rechnung Pflicht 2027.
Solltest du trotzdem freiwillig E-Rechnungen ausstellen?
Manche Kleinunternehmer werden das gar nicht selbst entscheiden müssen: manche Geschäftskunden, vor allem größere Unternehmen oder öffentliche Auftraggeber, verlangen inzwischen strukturierte Rechnungen unabhängig davon, ob der Aussteller gesetzlich dazu verpflichtet ist. In dem Fall zählt, was dein Kunde braucht, nicht nur, was das Gesetz vorschreibt. Wie oft das vorkommt, hängt stark von deiner Zielgruppe ab, für einen Shopify-Shop mit überwiegend privaten Endkunden ist das selten ein Thema.
Was das mit deinem Shopify-Shop zu tun hat
Solange du Kleinunternehmer bist, betrifft dich die Ausstellungspflicht nicht, und Zeppol hat für deine eigenen Verkäufe erst einmal nichts zu tun. Was dich schon heute betrifft, ist die Empfangsseite: Rechnungen deiner Lieferanten, Softwareanbieter oder Agenturen können bereits als E-Rechnung bei dir eintreffen, dazu mehr im Guide E-Rechnung empfangen. Und wenn dein Shop über die Kleinunternehmergrenze hinauswächst, wovon jeder wachsende Shop irgendwann betroffen ist, greift ab dann die normale E-Rechnungspflicht mit den Fristen 2027 und 2028. Zeppol erzeugt aus deinen Shopify-B2B-Bestellungen eine gültige E-Rechnung, sobald diese Pflicht für dich beginnt, egal ob das morgen oder erst in ein paar Jahren ist.
Weiterlesen
- E-Rechnung empfangen: die Pflicht, die für dich schon jetzt gilt, auch als Kleinunternehmer.
- E-Rechnung Pflicht 2027: die Sendepflicht, Fristen und Schwellenwerte für alle anderen.
- XRechnung oder ZUGFeRD: der Unterschied zwischen den beiden Formaten.
- XRechnung für Shopify: das reine XML-Format im Detail.
- ZUGFeRD für Shopify: die PDF mit den strukturierten Daten darin.
- Peppol für Shopify: das Netzwerk, über das E-Rechnungen zugestellt werden.
Häufige Fragen
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. §34a UStDV erlaubt Kleinunternehmern, ihre Rechnungen weiterhin als PDF oder auf Papier zu übermitteln, abweichend von der allgemeinen E-Rechnungspflicht.
Müssen Kleinunternehmer trotzdem E-Rechnungen empfangen können?
Ja, ohne Ausnahme, seit dem 1. Januar 2025, für jedes inländische Unternehmen unabhängig von Größe oder Kleinunternehmerstatus.
Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung trotzdem stehen?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, Leistung, Entgelt und ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach §19 UStG, vorgeschrieben durch §34a UStDV.
Wann verliere ich als Kleinunternehmer die Ausnahme von der E-Rechnungspflicht?
Sobald du die seit 2025 geltenden Grenzen von 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro laufendem Jahresumsatz überschreitest. Bei unterjährigem Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze gilt der Verlust sofort, nicht erst im Folgejahr.
Kann ich als Kleinunternehmer freiwillig E-Rechnungen ausstellen?
Ja, das ist zulässig, nur nicht vorgeschrieben. Manche Geschäftskunden verlangen es trotzdem, unabhängig von deinem Kleinunternehmerstatus.
Dieser Guide ist eine allgemeine Information für Shopify-Händler, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fristen, Ausnahmen und Anforderungen können sich ändern. Kläre deine konkreten Pflichten mit deiner Steuerkanzlei. Faktenstand: §34a UStDV, §19 UStG in der ab 1. Januar 2025 geltenden Fassung nach dem Jahressteuergesetz 2024, und die FAQ des Bundesministeriums der Finanzen zur E-Rechnung, abgerufen am 22. August 2026.
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